Platzordnung und Bauvorschriften
Gültig ab 1. April 2026 — für alle Campinggäste und alle sonstigen Besucher des Campingplatzes Waldeck.
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1. Allgemein
1.1 Geltungsbereich
Die „Platzordnung und Bauvorschriften“ gelten für alle Campinggäste als auch für alle sonstigen Besucher des Campingplatzes Waldeck. Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Campinggast bzw. der Besucher diese sowie die einschlägigen gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen ohne Vorbehalt.
1.2 Platzruhe
Die Platzruhe dauert von 12:00 bis 14:00 Uhr sowie von 23:00 bis 07:00 Uhr. In dieser Zeit ist das Befahren des Platzes untersagt und Lärm zu vermeiden. Rasenmähen ist an Sonn- und Feiertagen sowie während der Ruhezeiten verboten.
1.3 Nutzung des Stellplatzes
Es ist nicht gestattet Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Bitte achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
1.4 Der Mieter darf den Platz nur für eigene Zwecke verwenden. Die Weitervermietung an Dritte oder Jugendliche ist nicht gestattet. Der Platz darf nicht gewerblich genutzt werden. Der Mieter haftet für seine Besucher. Der Freiraum am See ist für alle Mieter Allgemeingut und kann von jedem genutzt werden.
1.5 Kinder
Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten campen. Bei Kindern und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren gilt die Erlaubnis der Erziehungsberechtigten. Die Benutzung des Spielplatzes erfolgt auf eigene Gefahr (Eltern haften für ihre Kinder). Ausgehängte Vorschriften und Regeln sind einzuhalten.
1.6 Hunde
Hunde sind innerhalb des Campingplatzes an der Leine zu halten. Eine Belästigung oder Gefährdung durch streunende Hunde wird nicht geduldet. Das Ausführen der Hunde hat außerhalb des Platzes zu erfolgen. Auftretende Notdurft des Hundes, auch vor der Schranke, ist vom Hundehalter mittels Hygienetüte sofort zu entfernen.
1.7 Benutzung von Gemeinschaftseinrichtungen
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Nutzer des Campingplatzes. Unsere Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Bitte hinterlassen Sie die Einrichtung so, wie Sie diese auch vorzufinden wünschen. Jeder Gast ist verpflichtet Schäden, die während seines Aufenthalts durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Die Benutzung der Toiletten- und Duscheinrichtung ist generell für jeden Campinggast im Preis inbegriffen. Gehen Sie sparsam mit Wasser um, Wasser ist ein kostbares Gut!
1.8 Müll
Hausmüll gehört in die dafür vorgesehenen Behälter. Es darf ausschließlich Hausmüll entsorgt werden, der während des Aufenthalts auf dem Platz entstanden ist. Das Abstellen von Sperrmüll ist strengstens untersagt. Benutzen Sie zur Entsorgung von Papier die „Blauen Tonnen“. Gelbe Säcke liegen im Sanitärgebäude bereit, dieser sortierte Müll kommt in die Gitterboxen im Müllbereich. Für Altglas und Blech stehen öffentliche Container an der Bushaltestelle Kreuzung Häsle/Haselbach bereit.
1.9 Brandvorschriften
Offenes Feuer ist auf dem Campingplatz nicht gestattet. Verwenden Sie zum Grillen ausschließlich geeignete Gas- oder Holzkohlegrills und achten Sie darauf, starke Rauch- sowie Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Für Koch- und Heizzwecke sind nur vorschriftsmäßige Geräte zu verwenden. Bei Wohnwagen und Vorzelten muss die notwendige Prüfung der Gasanlage (nach DVGW G 607) von einem dafür befähigten Fachmann alle zwei Jahre ausgeführt werden. Gasflaschen müssen standsicher in einem belüfteten Gaskasten aufgestellt werden.
1.10 Stromversorgung
Ab der Stromsäule ist der Camper für den ordnungsgemäßen Anschluss verantwortlich. Es dürfen ausschließlich intakte, dreiadrige Anschlusskabel (mind. IP44, Gummischlauchleitung H07RN-F) mit CEE-Stecker verwendet werden. Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Stromsäulen bzw. Stellplatzanschlüsse ist untersagt, da dies sonst unser Stromnetz überlasten würde.
1.11 Photovoltaikanlagen
Photovoltaikanlagen (z. B. Balkonkraftwerk) dürfen nur autark als Insellösung betrieben werden (z. B. Solarkoffer mit Batteriespeicher). Der Anschluss an das Stromnetz des Campingplatzes sowie jede Rückspeisung ist nicht gestattet. Dies dient der Sicherheit und der Einhaltung der technischen Vorgaben des Netzbetreibers. Bei Verstößen behalten wir uns die Unterbrechung der Stromversorgung vor.
1.12 Fahrzeuge
Auf dem gesamten Campingplatzgelände gilt die StVO. Das Fahren mit Fahrzeugen aller Art ist nur auf den hierfür vorgesehenen Wegen im Schritttempo gestattet (5 km/h). Kraftfahrzeuge der Mieter sind auf dem Stellplatz abzustellen, sie dürfen nicht auf oder neben den Wegen geparkt werden. Unnötiges Fahren ist zu vermeiden. Ein dauerhaftes Abstellen von Fahrzeugen (z. B. Wohnmobile oder Anhänger) auf dem Stellplatz oder anderen Flächen des Campingplatzes ist nicht gestattet. Besucher haben kein Zufahrtsrecht, für sie ist der Parkplatz vor der Schranke vorgesehen.
1.13 Videoüberwachung
Das Campinggelände wird in Teilbereichen zur Wahrnehmung des Hausrechts (Feststellung und Abwendung von Sicherheitsgefahren nach Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) mit Videokameras überwacht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur bei rechtlicher Verpflichtung. Die Videoaufzeichnungen werden periodisch mittels automatischen Löschlaufs gelöscht.
1.14 WLAN/Hotspot
Das WLAN ist ein kostenloser Service für unsere Gäste (kein öffentlicher Telekommunikationsdienst). Es gelten die bei der Anmeldung einsehbaren Nutzungsbedingungen. Rechtswidrige Nutzung ist untersagt und kann zur Sperrung des Zugangs sowie zur Weitergabe erforderlicher Daten an zuständige Stellen führen. Die Bereitstellung erfolgt nach technischen und betrieblichen Möglichkeiten ohne Anspruch auf Verfügbarkeit, Abdeckung, Geschwindigkeit oder bestimmte Dienste (z. B. Portsperren).
1.15 Hausrecht
Das Campingpersonal ist berechtigt, den Zutritt und die Aufnahme von Personen zu verweigern oder Sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz oder im Interesse der Campinggäste erforderlich erscheint.
1.16 Haftung
Das Campen auf dem Grundstück geschieht auf eigene Gefahr. Schadenersatzansprüche irgendwelcher Art können nicht geltend gemacht werden. Für Stromausfälle, Sturm- und Wetterschäden, Hochwasser und Blitz- bzw. Hagelschäden wird keine Haftung übernommen. Das Begehen und Befahren des Campingplatzes erfolgt in den Wintermonaten auf eigene Gefahr unter Ausschluss jeglicher Haftung.
2. Dauercamping
2.1 Zwischen dem Campingplatzbetreiber und dem Campingplatz-Gast kommt bei Vertragsabschluss ein Benutzungsvertrag in analoger Anwendung der Vorschriften über die Miete (§§ 535 ff. BGB) zustande.
2.2 Der Platz ist in ordentlichem Zustand zu halten, Gras ist bei Bedarf zu mähen. Erster Rasenschnitt und die Reinigung der Wohnwagen u. Vorzelte sollten im Mai erledigt werden.
2.3 Der Bewuchs ist so zu pflegen, dass Verkehrsflächen, Beleuchtungen und Nachbarparzellen nicht beeinträchtigt werden. Um ein helles und freundliches Gesamtbild zu bewahren, müssen Sträucher und Hecken auf eine Höhe von max. 1,60 m gekürzt werden. Bei Pflanzen, welche zu stark verwildert sind oder die Grenze der Parzelle überschreiten, ist im Einzelfall auch ein komplettes Abholzen notwendig. Hecken/Sträucher: Mindestabstand 0,30 m zur befestigten Straße/Wegekante; gemessen von der äußersten Zweig-/Blattlinie zur befestigten Kante. Sichtdreiecke und Wegkreuzungen: im Bereich 3 m × 3 m max. 80 cm Höhe.
2.4 Die Platzmiete beinhaltet den Aufenthalt einer Familie mit der im Hausstand lebenden Kindern oder Personen.
2.5 Besucher, die auf dem Campingplatz übernachten wollen, müssen angemeldet werden und die Gebühr, die auf der Preisliste zu ersehen ist, muss entrichtet werden. Für jede weitere Familie, die den Platz nutzen möchte, bieten wir eine Besucherpauschale von 100,00 Euro pro Jahr an.
2.6 Der Verkauf von Wohnwagen bzw. Vorzelt auf dem Platz, sowie die Weitervermietung oder Übergabe von Stellplätzen ist grundsätzlich vorab mit uns als Betreiber abzusprechen. Ein Stellplatzvertrag ist ein persönliches Übereinkommen zwischen Ihnen und uns — er geht bei einem Verkauf nicht automatisch auf den Käufer über.
2.7 Bei der Platzaufgabe ist der Stellplatz in ebenem Zustand zu übergeben. Pflanzlöcher sind mit Humus aufzufüllen. Holzpodeste, Steine und Kiesschüttungen sind zu entsorgen. Wir weisen besonders auf eine kostenpflichtige Räumung unsererseits hin.
2.8 Das Mietjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März jeden Jahres. Die Jahresmiete ist zum 1. April zu entrichten. Das Mietverhältnis verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der bestehende Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf von einem der Vertragspartner gekündigt wird.
3. Bauvorschriften
3.1 Das Aufstellen von festen Vorzelten und Wohnwagenüberdächern wird nur nach Absprache mit der Platzverwaltung genehmigt. Bei jedem Stellplatz muss das Wasser und Abwasser angeschlossen werden. Sämtliche Baumaßnahmen sind vorher mit der Platzverwaltung abzustimmen.
3.2 Die Außen- und Dachhaut muss aus handelsüblichen Zeltstoffen bestehen. Es muss in jedem Fall der Charakter eines Vorzeltes erhalten bleiben.
3.3 Alle Anbauten sind als leicht zerlegbare Steckkonstruktion auszuführen. Wird es aus Holz, wie z. B. Rahmenschenkel errichtet, so ist es so zu verschrauben, dass es jederzeit einfach zu demontieren ist. Betonfundamente und Einmauern ist grundsätzlich unzulässig.
3.4 Die Vorzelte dürfen die maximalen Außenmaße von 6,00 m Länge, 3,00 m Tiefe, 2,60 m Höhe ab Oberkante Boden nicht überschreiten.
3.5 Durch die Aufstellung eines Wohnwagens mit Vorzelt, darf höchstens ein Drittel der Stellplatzfläche überbaut sein (z. B. durch Vordächer, Vorzelte, Gerätezelte).
3.6 Für das Begrünen sollten heimische Pflanzen ausgewählt werden. Wurzelstarke Arten, die Wege/Leitungen schädigen können, sind unzulässig.
3.7 Zäune und Einfriedungen sind nicht gestattet.
3.8 In den Ferien- und Urlaubszeiten sowie an verlängerten Feiertagswochenenden sind Baumaßnahmen und sonstige lärmintensive Arbeiten untersagt.
Diese „Platzordnung und Bauvorschriften“ gilt ab 1. April 2026. Ergänzungen und Änderungen sind jederzeit möglich. Frühere Platzordnungen verlieren hiermit ihre Gültigkeit! Wir bitten um Beachtung!
Ihr Waldeck-Team